Landesärztekommission für die Entscheidung der von der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Beschwerden
(abgedruckt in Fußnote zu Art. 6 des L.G. Nr. 1/1992: Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse in den Bereichen Hygiene und öffentliche Gesundheit sowie Rechtsmedizin)