Kundgemacht im Beibl. Nr. 4 zum A.B. 31. Juli 2007, Nr. 31.
(1) Der Einnahmenvoranschlag für das Finanzjahr 2007 ist gemäß Anlage A geändert.
(2) Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Einnahmen des Haushaltes 2007 um 211 Millionen und 762 Tausend Euro.
(1) Der Ausgabenvoranschlag für das Finanzjahr 2007 ist gemäß Anlage B geändert.
(2) Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Ausgaben des Haushaltes 2007 um 211 Millionen und 762 Tausend Euro.
(1) Die in den Artikeln 1 und 2 angeführten Änderungen am Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2007 gelten auch für die Veranschlagungen des mehrjährigen Haushaltes 2007-2009.
(2) Der mehrjährige Haushalt 2007-2009 ist, was die Veranschlagungen für den Zweijahreszeitraum 2008-2009 betrifft, gemäß Anlage C geändert.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
Omissis