(1) Für die Kollektivvertragsverhandlungen des Jahres 2005 für die Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 16,3 Millionen Euro für das Jahr 2005, von 47,0 Millionen Euro für das Jahr 2006 und von 65,6 Millionen Euro für das Jahr 2007 ermächtigt.
(1) 6)
(2) 2)
(1)(2)(3) 11)
(4) 2)
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.