(1) Die Italienische Landesbibliothek „Claudia Augusta“ fördert das Studium der Wissenschaften, der Literatur und der Künste; insbesondere
(2) Zur Erreichung der Ziele laut Absatz 2 fördert die Italienische Landesbibliothek „Claudia Augusta“ zweckmäßige Synergien mit den Bibliotheken von Gemeinden, in denen die italienische Sprachgruppe vertreten ist, und mit anderen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Südtirols. 2)