(1) Das Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien in Padua ist ein fachwissenschaftliche überregionale Einrichtung, die auch im Dienst der Autonomen Provinz Bozen und der in ihrem Gebiet errichteten Sanitätseinheiten steht, wie dies vom Landesgesetz vom 25. Februar 1980, Nr. 6, vorgesehen ist.
(2) Das genannte Institut arbeitet vor allem durch die Bozner Diagnoseabteilung mit dem tierärztlichen Dienstleistungsbereich der Sanitätseinheiten und gegebenenfalls mit deren Dienstleistungsbereichen für Hygiene und öffentliche Gesundheit zusammen; diese Zusammenarbeit umfaßt die Verhütung infektiöser und parasitärer Tierkrankheiten unter besonderer Berücksichtigung von Zoonosen, weiters die entsprechenden Diagnosen sowie die gesundheitliche Überprüfung der Nahrungsmittel tierischer Herkunft und der Tierfuttermittel.