Kundgemacht im A.Bl. vom 5. September 1978, Nr. 43.
(1) Das Land ist ermächtigt, sich an den Dotationsfonds der "Investitionsbank Trentino-Südtirol" mit Sitz in Trient und der ihr angegliederten "Abteilung für landwirtschaftliche Meliorierungskredite" im Ausmaß und in der Form zu beteiligen, wie dies im folgenden Artikel festgelegt ist.