Kundgemacht im A.Bl. vom 4. Februar 1975, Nr. 8.
(1) Um mittels Verbesserung und Modernisierung der Betriebsstrukturen die Steigerung der Produktion und die Verminderung der Produktionskosten zu fördern, ist der Landesausschuß ermächtigt, Beiträge für die Verwirklichung von Initiativen zu gewähren, welche auf folgende Ziele gerichtet sind: