Mit Inkrafttreten dieses Dekretes findet in der Provinz Bozen die laut Anlage A festgelegte Verordnung für Befestigungssysteme Anwendung.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.