(1) Die Anlage, bestehend aus dem Gerät, der Gasversorgungsleitung und der Stromversorgungsleitung, muss den Anforderungen des Staatsgesetzes vom 6. Dezember 1971, Nr. 1083 in geltender Fassung entsprechen, was die Verwendung des Erdgases anbelangt, und des Staatsgesetzes vom 1. März 1968, Nr. 186 in geltender Fassung, was die Stromversorgung anbelangt.
(2) Die Versorgungsleitung und deren Verbindungen sowohl zum Netz als auch zum Gerät müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.4)
(3) Die elektrische Leitung, die Schalter, die Erdung und die anderen elektrischen Sicherheitsvorrichtungen müssen den Anforderungen der CEI-Normen entsprechen.
(4) Zum Einbau, zum Ausbau sowie zur Wartung der Anlage sind jene Unternehmen befähigt, die die Anforderungen des Dekrets des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 22. Januar 2008, Nr. 37, erfüllen und im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a) und e) dieses Dekrets im Verzeichnis der Handels-, Industrie- und Handwerkskammer eingetragen sind. Verfügt ein Unternehmen nicht über beide Befähigungen, so kann der elektrische Teil von einem anderen, in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden. Das technische Personal des Unternehmens oder der beiden Unternehmen muss schriftliche Anleitungen vom Lieferanten des Geräts erhalten.5)
(5) Beim Einbau des Gerätes sind die im Handbuch laut Artikel 7 Absatz 3 dieses Dekretes enthaltenen Anleitungen strikt zu befolgen.
(6) Nach dem Einbau wird dem Benutzer Folgendes ausgehändigt:
- zwei ordnungsgemäße Konformitätserklärungen über den fachgerechten Einbau mit allen notwendigen Anhängen wie Schema der Anlage, Verzeichnis der Materialien, Bestätigung über die Eintragung im Verzeichnis der spezialisierten Firmen, Bestätigung über die erfolgte Einweisung der Firmentechniker für dieses Gerät, eine für den Bereich Gas und eine für den Elektrobereich,
- die schriftliche Erklärung über eine erfolgreich durchgeführte Dichtheitsprüfung der Gasversorgungsleitung,
- das Einbau-, Bedienungs- und Wartungshandbuch,
- der Wartungsvertragsentwurf für das Gerät für die gesamte voraussichtliche Betriebslebensdauer,
- genaue und ausführliche Anleitungen über die korrekte Benutzung des Gerätes.