Die Prüfung umfasst 5 Teilprüfungen:
- 1. Leitung eines Konzertprogramms (Mindestdauer 30, Höchstdauer 40 Minuten) mit folgendem Inhalt:
a) 4 A-cappella-Chorwerke aus verschieden Epochen: je ein Werk der Renaissance, des Barock, der Klassik/Romantik und der Moderne,
b) ein oder mehrere Chorwerke mit Instrumentalbegleitung.
- 2. Schriftliche Prüfung (8 Stunden, in einem Raum mit Klavier):
a) Ausarbeitung einer von der Kommission zugewiesenen Melodie für vierstimmig gemischten Chor;
b) Ausarbeitung einer Instrumentalbegleitung für einen einfachen von der Kommission zugewiesenen Chorsatz.
- 3. Einstudierung und Aufführung:
a) eines A-cappella-Chorwerkes (mindestens vierstimmig), das die Kommission 24 Stunden vorher zuweist,
b) eines von der Kommission im Augenblick der Prüfung zugewiesenen Chorwerkes.
Die Höchstdauer des 3. Teiles der Prüfung beträgt 40 Minuten.
a) eines anspruchsvollen Chorwerkes, das der Kandidat vorbereitet hat,
b) eines einfachen Chorsatzes mit Instrumentalbegleitung (z.B. einer Missa brevis), das eine Stunde vorher von der Kommission zugewiesen wird,
Transposition eines einfachen vierstimmigen Chorsatzes um einen Ton nach oben oder nach unten,
Ausführung eines Generalbasses auf einem Tasteninstrument, der eine halbe Stunde vorher von der Kommission zugewiesen wird.
- 5. Kolloquium über die Geschichte der Chormusik, über Interpretationsfragen, über chorische Stimmbildung und über das Einsingen.