Kundgemacht im Beiblatt Nr. 1 zum A.Bl vom 18. Dezember 2007, Nr. 51.
(1) Der vorliegende dezentrale Landeskollektivvertrag führt die im Abschnitt IV, Artikel 35 und 36 des Einheitstextes der Landeskollektivverträge für das Lehrpersonal und die Erzieherinnen und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vorgesehenen Bestimmungen durch.
(2) Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.
(3) Die Vertragspartner können innerhalb 31. August eines jeden Jahres den vorliegenden Vertrag kündigen und/oder dessen Neuverhandlung beantragen. Innerhalb von 30 Tagen nach der genannten Mitteilung müssen die Verhandlungen aufgenommen werden.