(1) Im Artikel 30 Absatz 7 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Mai 2022, Nr. 12, werden die Wörter „zwei Werktage “ durch die Wörter „drei Tage“ ersetzt.
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.