(1) Im deutschen Wortlaut von Artikel 29 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Mai 2022, Nr. 12, werden die Wörter „zu anderen Verkaufsformen“ durch die Wörter „zu anderen Verkaufsarten“ ersetzt.
(1) Im Artikel 34 Absatz 11 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Mai 2022, Nr. 12, werden die Wörter „Absätze 2 und 4“ durch die Wörter „Absatz 1 Buchstaben c) und e)“ ersetzt.
(1) Nach Artikel 57 Absatz 8 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Mai 2022, Nr. 12, wird folgender Absatz hinzugefügt:
„8-bis. Abweichend von Artikel 34 Absätze 10 und 11 haben die Wirtschaftsteilnehmer, die an einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zum Bau von Tankstellen für erneuerbaren Wasserstoff auf dem Landesgebiet teilnehmen und zu einer Förderung im Rahmen des staatlichen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) zugelassen werden, Anrecht auf den Bau dieser Tankstellen, verbunden mit der eventuellen Bereitstellung neuer elektrischer Ladepunkte mit einer Mindestleistung von 50 kW.“
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.