Art. 1 Anwendungsbereich
Art. 2 Ablauf und Dauer des Vertrages
Art. 3 Gesetzliche und wirtschaftliche Behandlung des Leiters/der Leiterin in Teilzeit
Art. 4 Teilzeitarbeit des Leiters/der Leiterin Inhaber/Inhaberin eines Auftrages
Art. 5 Änderung von Artikel 6 des 2. Teilvertrages des Landeskollektivvertrags der sanitären Leiter/Leiterinnen des Landesgesundheitsdienstes vom 23. Jänner 2020 „Weitere Auftragsarten im Rahmen der Berufskarriere“
Art. 6 Regelung zu den allfälligen Restbeträgen der Fonds für die Führungskarriere sowie der Berufskarriere
Art. 7 Aufhebung von Bestimmungen