(1) Kapitel V Abschnitt 15 Buchstabe c) der Anlage A zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. September 2011, Nr. 35, erhält folgende Fassung:
c) Kinematische Vermessung mit Echtzeit-Korrekturen
1. Die Aufnahme der Satellitendaten aller Stationen und aller einzelnen Punkte im RINEX-Format. Werden für die Messungen die Korrekturen des Echtzeitpositionierungsdienstes des Landes (STPOS) genutzt, müssen die Rinex-Dateien nicht beigelegt werden, der verwendete Benutzername (USER ID) ist jedoch anzugeben.
2. Die von der eigenen Software generierte Verarbeitungsdatei, die für jeden Vermessungspunkt folgendes beinhalten muss:
2.1. Punktname (gleichlautend mit jenem in der Pregeo-Datei; andernfalls muss die entsprechende Übereinstimmung separat angegeben werden),
2.2.die Koordinaten (UTM-Zone 32, Ost, Nord),
2.3. die erzielte Genauigkeit,
2.4. das Datum und die Uhrzeit der Messung.