(1) Die Deckung der aus den Artikeln 1, 3, 4 und 6 insgesamt hervorgehenden Lasten, die sich für das Jahr 2022 auf 0,00 Euro, für das Jahr 2023 auf 3.965.000,00 Euro und für das Jahr 2024 auf 7.875.000,00 Euro belaufen, erfolgt im Rahmen der Bereitstellungen für die entsprechenden Aufgabenbereiche im Haushaltsvoranschlag 2022-2024. Die Deckung für die darauffolgenden Finanzjahre erfolgt mit Haushaltsgesetz.