(1) Nach Artikel 15/ter Absatz 1 Buchstabe b) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, wird folgender Buchstabe b/bis) eingefügt:
„b/bis) Vergabe des Reinigungsdienstes und des Mensa- und Bardienstes für die Landesberufsschulen „Luigi Einaudi“ in Bozen und für die Büros desselben Gebäudekomplexes,“
(2) Artikel 15/ter Absatz 1 Buchstabe c) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, erhält folgende Fassung:
„c) Auszahlung von Beiträgen und wirtschaftlichen Vergünstigungen jeder Art sowie der Beträge für die unter den Buchstaben von a) bis b/bis) angeführten Ausgaben.“