(1) Die Abteilung „Arbeit“ laut Ziffer 19 der Anlage A zum Landesgesetz und mit der Ziffer 19 in der Anlage 1 zum Dekret erhält die Bezeichnung „Arbeitsmarktservice”.
(2) In der Anlage A zum Landesgesetz erhält der fünfte Aufzählpunkt in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Arbeitsmarktservice folgende Fassung:
„- Berufliche Eingliederung“.
(3) Im italienischen Wortlaut der Anlage A zum Landesgesetz werden in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Arbeitsmarktservice im zweiten Aufzählpunkt das Wort „collocamento” durch das Wort „mediazione“ und im vierten Aufzählpunkt die Wörter „nel collocamento” durch die Wörter „nella mediazione al lavoro“ ersetzt.
(4) In der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Arbeitsmarktservice laut Anlage A zum Landesgesetz werden die Aufzählpunkte „Arbeitsmarktservice“, „Zugang zum öffentlichen Dienst“ und „Eures und Eures T“ gestrichen.
(5) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Arbeitsmarktbeobachtung laut Anlage 1 zum Dekret erhalten die nachstehend aufgelisteten Aufzählpunkte folgende Fassung:
der erste Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Strategieplan Aktive Arbeitsmarktpolitik“,
der sechste Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Führung und Pflege des Landesinformationssystems Arbeit“,
der siebte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Pflichtmeldung von Arbeitsverhältnissen“.
(6) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Arbeitsmarktbeobachtung laut Anlage 1 zum Dekret werden die Aufzählpunkte „Sekretariat der Landesarbeitskommission“, „Aufsicht über das Arbeitsförderungsinstitut“ und „Beiträge an Arbeitnehmerorganisationen“ gestrichen.
(7) In der Aufzählung der Aufgaben des Arbeitsinspektorats laut Anlage 1 zum Dekret erhalten die nachstehend aufgelisteten Aufzählpunkte folgende Fassung:
der dritte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Untersuchung der Arbeitsunfälle“,
der achte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Informationen in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene“.
(8) In der Aufzählung der Aufgaben des Arbeitsinspektorates laut Anlage 1 zum Dekret wird der Aufzählpunkt „Fahrerbescheinigungen“ gestrichen.
(9) In der Anlage 1 zum Dekret wird in der Aufzählung der Aufgaben des Arbeitsinspektorats nach dem letzten Aufzählpunkt folgender Aufzählpunkt hinzugefügt:
„- Zertifizierung von Arbeitsverträgen“.
(10) Der Arbeitsservice laut Anlage 1 zum Dekret erhält die Bezeichnung „Amt für Arbeitsvermittlung“.
(11) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Arbeitsvermittlung laut Anlage 1 zum Dekret erhalten die nachstehend aufgelisteten Aufzählpunkte folgende Fassung:
der erste Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Arbeitsvermittlung“,
der zweite Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Service für Arbeitssuchende“,
der dritte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Service für Arbeitgebende“,
der vierte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslose“,
der letzte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Koordination der Arbeitsvermittlungszentren“.
(12) In der Anlage 1 zum Dekret werden in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Arbeitsvermittlung nach dem vierten Aufzählpunkt folgende Aufzählpunkte hinzugefügt:
„- Extracurriculare Praktika und Sommerpraktika“
- Bestätigung und Überprüfung des Arbeitslosenstatus“.
(13) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Arbeitsvermittlung laut Anlage 1 zum Dekret werden die Aufzählpunkte „Koordinierung der Einwanderung“, „Pflichtvermittlung und Eingliederung in die Arbeitswelt von schwachen Kategorien“, „EURES“, „Schlichtung von Arbeitsstreitfällen“ und „Zertifizierung von Arbeitsverträgen“ gestrichen.
(14) Nach dem Amt für Arbeitsvermittlung unter der Ziffer 19. Abteilung Arbeitsmarktservice in der Anlage 1 zum Dekret werden nachstehende Ämter mit folgenden Bezeichnungen und Aufgaben eingefügt:
„Amt für Arbeitsmarktintegration
- Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung oder für Menschen, die geschützten Personengruppen angehören
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder für Menschen, die geschützten Personengruppen angehören
- Pflichteinstellung von Menschen mit Behinderung oder Menschen, die geschützten Personengruppen angehören
Verwaltungsamt Arbeitsmarkt
- Kommissionen und Kollegialorgane im Bereich Arbeit
- Schlichtung von Arbeitsstreitfällen, Schiedskollegien
- Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger
- Passive Arbeitsmarktpolitik
- Landesverzeichnis der Arbeitsagenturen
- Akkreditierung von privaten Akteuren im Bereich Arbeitsmarktdienste
- Vergabeverfahren für Dienstleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktintegration
- Beiträge an die Arbeitnehmerorganisationen
- vorbereitende und ermittelnde Tätigkeit für die Landeskommission für die Arbeitsvermittlungskontrolle
- Fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktintegration
- Rechtliche Unterstützung für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktintegration“.