(1) Nach dem letzten Amt unter Ziffer 38. Mobilität der Anlage 1 zum Dekret wird das nachstehende Amt mit folgender Bezeichnung und folgenden Aufgaben eingefügt:
„Verwaltungsamt Mobilität
- Verwaltungsangelegenheiten, Verträge, Konzessionen, Ankäufe und Beiträge
- Verwaltungsstrafen und Rekurse
- Buchführung
- Zentrale Verwaltung des Abteilungspersonals, sofern nicht Zuständigkeit der Abteilung Personal“.
(2) Das Amt für Eisenbahnen und Flugverkehr laut Anlage 1 zum Dekret erhält die Bezeichnung „Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität“.
(3) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität laut Anlage 1 zum Dekret erhalten die nachstehend aufgelisteten Aufzählpunkte folgende Fassung:
der erste Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Eisenbahninfrastrukturen, intermodale Zentren, Zug- und Busbahnhöfe“,
der vierte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Sicherheit im Eisenbahnverkehr und Tramverkehr im Zuständigkeitsbereich des Landes“,
der fünfte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Flugverkehrsdienste, insbesondere Hubschrauberlandeflächen sowie Verbote und Meldungen für den Hubschrauberverkehr“,
der achte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Förderung der nachhaltigen Mobilität“.
(4) In der Anlage 1 zum Dekret werden in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität nach dem letzten Aufzählpunkt folgende Aufzählpunkte hinzugefügt:
„- Haltestellen für den öffentlichen Personenverkehr“
- Fahrradmobilität“.
(5) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Personenverkehr laut Anlage 1 zum Dekret erhalten die nachstehend aufgelisteten Aufzählpunkte folgende Fassung:
der erste Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Dienste des öffentlichen Personenverkehrs“,
der achte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Beiträge“,
der zehnte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Ermächtigung zur Veräußerung der Autobusse im Liniendienst“.
(6) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Personenverkehr laut Anlage 1 zum Dekret werden die Aufzählpunkte „Konzessionen und Dienstverträge des öffentlichen Personenverkehrs“, „Haltestellen und Haltestellenausstattung für den öffentlichen Personenverkehr“ und „Fahrtkostenbeiträge“ gestrichen.
(7) In der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Seilbahnen laut Anlage 1 zum Dekret erhalten die nachstehend aufgelisteten Aufzählpunkte folgende Fassung:
der erste Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Genehmigung der Projekte und der Betriebsmodalitäten, Abnahme, technische und betriebliche Überwachung von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst“,
der dritte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Befähigungsnachweise für das Personal von Seilbahnen im öffentlichen Dienst“,
der vierte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Seilbahnkonzessionen für Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst“,
der fünfte Aufzählpunkt erhält folgende Fassung:
„- Förderungen für den Bau von Seilbahnen im öffentlichen Dienst“,
nach dem letzten Aufzählpunkt wird folgender Aufzählpunkt hinzugefügt:
„- Abnahme der Fahrzeuge der Trambahn Ritten“.
(8) In der Aufzählung der Aufgaben des Kraftfahrzeugamtes laut Anlage 1 zum Dekret werden nach dem letzten Aufzählpunkt folgende Aufzählpunkte hinzugefügt:
„- Genehmigung für den gelegentlichen Verkehr von Hubstaplern auf öffentlichen Straßen
- Schalterdienst für Kraftfahrzeuge“.
(9) In der Anlage 1 zum Dekret wird in der Aufzählung der Aufgaben des Führerscheinamtes der Aufzählpunkt „Safety Park“ gestrichen.
(10) In der Aufzählung der Aufgaben des Führerscheinamtes laut Anlage 1 zum Dekret erhält der achte Aufzählpunkt folgende Fassung:
„- Verkehrssicherheit“.
(11) In der Aufzählung der Aufgaben des Führerscheinamtes laut Anlage 1 zum Dekret wird nach dem letzten Aufzählpunkt folgender Aufzählpunkt hinzugefügt:
„- Schalterdienst für Führerscheine“.
(12) Nach dem letzten Amt unter Ziffer 10. Tiefbau der Anlage 1 zum Dekret wird das nachstehende Amt mit folgender Bezeichnung und folgenden Aufgaben eingefügt:
„Verwaltungsamt Tiefbau
- besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen sowie technische Dienstleistungen, Akte betreffend die technischen Eigenschaften von Bauvorhaben, Projekten und Varianteprojekten
- Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen sowie technische Dienstleistungen
- Ideen- und Planungswettbewerbe
- Verfassen der Vertragsentwürfe für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen sowie technische Dienstleistungen
- Buchführung
- Verwaltungsangelegenheiten und Verwaltungsakte im Zusammenhang mit Verträgen
- Verwaltung der Programmierungsinstrumente für öffentliche Arbeiten
- Programmvereinbarungen mit anderen öffentlichen Verwaltungen
- Beiträge für den Bau, den Ausbau und die Begradigung von Straßen im Landesinteresse“.