(1) Die Überschrift von Artikel 13 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, erhält folgende Fassung: „Amt für Aufnahme des Lehrpersonals“.
(2) Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, erhält folgende Fassung:
“d) Verfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften und Inspektionspersonal,“.
(1)Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, erhält folgende Fassung:
“f) Einstufung und Laufbahnentwicklung der unbefristet angestellten Lehrpersonen und Schulführungskräfte,“.
(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Dekrets werden ab 1. Januar 2021 angewandt.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.