(1) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2021-2023 die Höchstausgabe von 15.843.951,26 Euro für das Jahr 2022 und die Höchstausgabe von 15.843.951,26 Euro für das Jahr 2023 genehmigt. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran. 3)
(2) Für die Kollektivvertragsverhandlungen im Bereich Sanität wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2021-2023 für das Jahr 2021 die Höchstausgabe von 10.000.000,00 Euro und für das Jahr 2022 die Höchstausgabe von 10.000.000,00 Euro genehmigt. Es wird weiterhin für das Jahr 2023 eine Ausgabe von 10.000.000,00 Euro genehmigt, welche die Folgekosten des Bereichskollektivvertrages bezogen auf 2021-2022 darstellen.
(3) Für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2021-2023 für das Jahr 2021 die Höchstausgabe von 20.500.000,00 Euro genehmigt. Es wird weiterhin für das Jahr 2022 die Höchstausgabe von 15.000.000,00 Euro und für das Jahr 2023 die Höchstausgabe von 15.000.000,00 Euro genehmigt, welche die Folgekosten des Landeszusatzkollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 darstellen. 4)
(4) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für die Führungskräfte wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2021-2023 die Höchstausgabe von 9.000.000,00 Euro für das Jahr 2022 genehmigt. Es wird weiterhin für das Jahr 2023 eine Ausgabe von 9.000.000,00 Euro genehmigt, welche die Folgekosten des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 darstellen. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran. 5)
(5) Für den Abschluss der Landeszusatzabkommen zur Regelung der Beziehungen mit dem ärztlichen vertragsgebundenen Personal und mit den öffentlichen und privaten Apotheken in der Provinz Bozen wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2021-2023 die Höchstausgabe von 4.000.000,00 Euro für jedes Haushaltsjahr genehmigt.