(1) Unter Ziffer 15. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Italienische Kultur werden in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien laut Ziffer 15.2. folgende Änderungen vorgenommen:
- der dritte Aufzählungspunkt („Beiträge für Bildungstätigkeiten, sowie für Tätigkeiten und Strukturen der Weiterbildung“) erhält folgende Fassung:
„- Beiträge für Tätigkeiten und Strukturen der Weiterbildung“,
- nach dem vierten Aufzählungspunkt („Beiträge für Errichtung und Betrieb der Bibliotheken“) wird folgende Aufgabe eingefügt:
„- Finanzierung und Beratung in Zusammenhang mit Verlagstätigkeiten und Filmproduktionen“,
- der sechste Aufzählungspunkt („Ausarbeitung, Ankauf und Verteilung von Veröffentlichungen von lokalem Interesse“) erhält folgende Fassung:
„- Ankauf und Verteilung von Veröffentlichungen von lokalem Interesse“.
(2) Unter Ziffer 11. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Hochbau und technischer Dienst wird in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung laut Ziffer 11.6. nach dem letzten Aufzählungspunkt folgende Aufgabe hinzugefügt:
„- Forschung und Entwicklung in den Bereichen Geologie und Baustoffe“.
(3) Unter Ziffer 41. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster, wird bei den Aufgaben des Inspektorats für das Kataster laut Ziffer 41.2. folgende Aufgabe hinzugefügt:
„- Geodätische Vermessungen“.
(4) Unter Ziffer 41. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster erhält Ziffer 41.5. folgende Fassung:
„41.5. Grundbuchamt Brixen und Klausen
- Führung des Grundbuchs für die Gemeinden Brixen, Lüsen, Natz-Schabs, Mühlbach, Rodeneck, Vahrn, Vintl, Klausen, Barbian, Feldthurns, Lajen, Sankt Ulrich, Sankt Christina in Gröden, Villanders, Villnöss, Waidbruck und Wolkenstein in Gröden.“
(5) Unter Ziffer 41. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster erhält Ziffer 41.15. folgende Fassung:
„41.15. Katasteramt Brixen und Klausen
- Führung des Grund- und Gebäudekatasters für die Gemeinden Brixen, Lüsen, Natz-Schabs, Mühlbach, Rodeneck, Vahrn, Vintl, Klausen, Barbian, Feldthurns, Lajen, Sankt Ulrich, Sankt Christina in Gröden, Villanders, Villnöss, Waidbruck und Wolkenstein in Gröden.“
(6) Unter Ziffer 41. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster erhält Ziffer 41.19. folgende Fassung:
„41.19. Katasteramt Neumarkt und Kaltern
- Führung des Grund- und Gebäudekatasters für die Gemeinden, Neumarkt, Aldein, Altrei, Auer, Branzoll, Kurtatsch an der Weinstraße, Kurtinig an der Weinstraße, Margreid an der Weinstraße, Montan, Salurn, Tramin an der Weinstraße, Truden, Kaltern, Eppan an der Weinstraße und Pfatten.“