(1) Die Einnahmen, die im Haushaltsjahr 2014 für dieses festgestellt wurden, betragen 5.801.897.737,37 Euro.
(2) Die aktiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2013 auf 3.492.841.321,98 Euro festgestellt wurden, belaufen sich, aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2014, auf 3.076.766.873,12 Euro.
(3) Die aktiven Rückstände am 31. Dezember 2014 betragen insgesamt 3.596.468.502,37 Euro; davon betreffen 1.281.512.598,46 Euro noch einzuhebende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2014 und 2.314.955.903,91 Euro noch einzuhebende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Die Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2014 für dieses zweckgebunden wurden, betragen 5.522.325.492,99 Euro.
(2) Die passiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2013 auf 3.239.703.670,83 Euro festgestellt wurden, belaufen sich aufgrund von Einsparungen, verwaltungsmäßigem Verfall und Verjährung, die im Laufe des Haushaltsjahres 2014 eingetreten sind, auf 3.143.092.814,92 Euro.
(3) Die passiven Rückstände am 31. Dezember 2014 betragen insgesamt 3.740.401.878,27 Euro; davon betreffen 1.783.503.477,27 Euro noch auszuzahlende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2014 und 1.956.898.401,00 Euro noch auszuzahlende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Der Überschuss des Haushaltsjahres 2014 beträgt nach der folgenden Berechnung 213.246.302,58 Euro:
(in Euro)
Kassenbestandam 1.1.2015
0,00
Einhebungen
5.282.196.108,12
Zahlungen
(-)
4.925.016.429,64
Kassenbestandam 31.12.2014
357.179.678,48
Aktive Rückstände
3.596.468.502,37
3.953.648.180,85
Passive Rückstände
3.740.401.878,27
Überschuss des Haushaltsjahres 2014
213.246.302,58
(1) Die Vermögenslage des Landes bei Abschluss des Haushaltsjahres 2014 ist die folgende:
Finanzielle Aktivaam 1.1.2014
5.179.183.143,88
Erhöhungen
6.863.875.464,08
Verminderungen
6.390.218.906,53
am 31.12.2014
5.652.839.701,43
Netto produzierte
Vermögensgüter
am 1.1.2014
7.537.803.515,45
224.193.221,20
285.056.947,97
7.476.939.788,68
Netto nichtproduzierte Vermögensgüter
655.572.368,66
8.469.832,07
7.656.661,22
656.385.539,51
Finanzielle Passiva
3.239.703.670,83
1.783.503.477,27
1.282.805.269,83
Vermögenspassiva
147.615.541,29
114.214.297,27
58.505.832,06
203.324.006,50
Nettovermögen
9.985.239.815,87
9.842.439.144,85
Vermögensanpassung im Haushaltsjahr 2014
-142.800.671,02
(1) Die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2014, bestehend aus der Finanzrechnung der Haushaltsgebarung und aus der allgemeinen Vermögensrechnung, ist genehmigt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.