zum Beschluss der Errichtung des Registers der Fachärzte, die zur Ausstellung der Tauglichkeitszeugnisse für den Wettkampfsport befähigt sind.
Die Sportmedizin beschäftigt sich mit dem Gesundheitsschutz der Sporttreibenden, mit Gesundheitserziehung betreffend Bewegung und Sport, mit Förderung der körperlichen Bewegung, mit Diagnose, Therapie, Rehabilitation und funktioneller Wiederherstellung bei Pathologien, welche die Sportausübung betreffen.
Die Aufgaben der Sportmedizin werden wahrgenommen:
- von sportmedizinischen Ambulatorien oder von einzelnen autorisierten/akkreditierten Fachärzten für Sportmedizin (Dienste der 1. Ebene)
- von den sportmedizinischen Diensten des öffentlichen Dienstes (Dienste der 2. Ebene)
Dienste der 1. Ebene sind zuständig für:
a) Gesundheitsschutz der Sporttreibenden (sportmedizinische Eignungsvisiten für Wettkampfsport)
b) Erhebung epidemiologisch-statistischer Daten der Sport treibenden Bevölkerung und der vorherrschenden Pathologien
c) Information der Bürger über die Zugangsmodalitäten zu den Diensten der 2. Ebene
Die Dienste der 2. Ebene haben, zusätzlich zu den Aufgaben der Dienste der 1. Ebene, noch folgende Zuständigkeiten: individuell abgestimmte Verschreibung körperlicher Aktivität (vor allem für Personen mit chronischen Krankheiten), Gesundheitserziehung, Betreuung von Athleten mit Behinderung, Wettkampfbetreuung, Leistungsdiagnostik und Trainingskontrolle, didaktische Aufgaben, Forschung und wissenschaftliche Aktivitäten.
Die sportmedizinischen Einrichtungen sind autonom organisiert. Die sportmedizinischen Dienste der 1. Ebene können auch in einer medizinischen Praxisgemeinschaft eingebunden sein; in diesem Falle muss die sportmedizinische Tätigkeit in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erfolgen, die einen betriebsunabhängigen Ablauf gewährleisten