Zur Erreichung der im Artikel 1 definierten Zielsetzungen, muss der vorliegende Plan, der für das Triennium 2015-2017 gilt, folgende organisatorische Strategien verfolgen und folgende Maßnahmen in Angriff nehmen:
• Produktion von Vollblutbestandteilen und von Blutbestandteilen, die mittels Apherese gewonnen werden, und zwar auf der Grundlage des nationalen Blutbedarfs und des Blutbedarfs des Landes;
• ausschließliche Zulassung zur Blutspende von unbezahlten, in Blutspendervereinen organisierten regelmäßigen Spenderinnen und Spendern;
• Anwendung nationaler und landesweiter Leitlinien („Richtlinien Therapien mit Blutbestandteilen und Plasmaderivaten wie auch Richtlinien zu rechtsmedizinischen Aspekten“), mitgetragen durch die Transfusionsmedizin, um hohe Effizienz- und Effektivitätsstandards auch von wirtschaftlicher Seite her, zu erzielen;
• ständige Anpassung auf dem Gebiet der Informatisierung zwischen den Transfusionsstrukturen, dem Landeszentrum für Koordinierung/Kompensation wie auch des „CNS – Centro Nazionale Sangue“ (Nationales Blutzentrum) und der Blutspendervereinigung auf Landesebene soweit diese Aufgaben in ihre Kompetenz fallen, mit dem Ziel einer raschen umfassenden und einheitlichen Betreuung des/r Spenders/Spenderin, des/r Transfusionspatienten/Transfusionspatientin und der Blutdepots;
• Aufwertung der Rolle des organisierten Volontariatswesens im Bereich der Blut-, -Knochenmark- und Nabelschnurblutspende;
• Aufrechterhaltung eines Überwachungssystems im Blutbereich und Ausbau der epidemiologischen Beobachtung im Transfusionsbereich;
• Qualitätssicherung mittels Anwendung von Indikatoren für die Wirksamkeit und Vervollständigung der Akkreditierungsmaßnahmen in den Transfusionsstrukturen des Landes, mit Durchführung entsprechender Kontrollen (Audits) im Zweijahreszeitraum und für Dringlichkeitsmaßnahmen von Seiten der für diesen Zweck zuständigen Behörden;
• Aufrechterhaltung der Tätigkeit der therapeutischen Hämopheresen einschließlich der Sammlung hämatopoietischer Vorläuferzellen aus peripherem Blut durch Einhaltung der Vorgaben aus den Akkreditierungsmaßnahmen;
• Durchführung von Lehrtätigkeiten, Organisation von Ausbildungs- und Weiterbildungskursen in der Transfusionsmedizin, die an das Gesundheitspersonal und an Vertreter/Vertreterinnen der Freiwilligenorganisationen gerichtet sind.
Die landesweiten Transfusionseinrichtungen arbeiten, wie dies durch die Landesgesetzgebung vorgesehen ist, unter der technischen und wissenschaftlichen Leitung des im Südtiroler Sanitätsbetrieb eingerichteten betrieblichen Dienstes für Bluttransfusion (SIT) und tragen zur Rationalisierung der Abläufe im Zusammenhang mit der Blutgewinnung, unter Berücksichtigung der landesweit gültigen und staatlich anzuwendenden Richtlinien, bei.