Kriterien zur Vergabe von finanziellen Beiträgen an Einzelpersonen für den Besuch von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
Mit den folgenden Kriterien regelt die Italienische Berufsbildung die Vergabe von finanziellen Beiträgen an Einzelpersonen für den Besuch von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß
- Landesgesetz vom 10. August 1977, Nr. 29 (Berufsbildungskurse von kurzer Dauer);
- Landesgesetz vom 12. November 1992, Nr. 40 (Ordnung der Berufsbildung).