1. Die zu erreichenden Kompetenzen, sowie die Einteilung nach Fachbereichen mit entsprechender Zuweisung der Anzahl der Unterrichtseinheiten sind nachfolgend aufgelistet:
A) zu erreichende Kompetenzen:
PRÄOPERATIVE PHASE
Die Pflegehelferin,
der Pflegehelfer:
• führt den Transport der wachen und stabilen Betreuten von der Abteilung in den Operationstrakt durch;
• lagert die Betreuten in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt und/oder der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger vom Abteilungsbett auf den Operationstisch um und führt den Transport von der Schleuse in den Operationssaal durch;
• sorgt für die Reinigung, Instandhaltung, Lagerung und Ordnung von Geräten, Materialien und Hilfsmitteln;
• sorgt für das Nachfüllen der Flüssigkeiten für die hygienische und chirurgische Händedesinfektion;
• bereitet in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger die für den chirurgischen Eingriff erforderlichen Materialien und medizinischen Geräte vor;
• bereitet in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger die sterilen Instrumentiertische vor;
• überprüft zusammen mit der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger die sterilen Verpackungen;
• positioniert in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger, der Anästhesistin oder dem Anästhesisten und der Chirurgin oder dem Chirurgen die Betreuten fachgerecht auf dem Operationstisch;
• hilft beim Ankleiden des OP-Teams.
INTRAOPERATIVE PHASE
Die Pflegehelferin,
der Pflegehelfer:
• reicht während des chirurgischen Eingriffs auf Anfrage der Krankenpflegerin oder des Krankenpflegers steriles Material;
• führt die korrekte Positionierung der OP-Lampen durch;
• führt in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger die Dekontaminierung, das Waschen und die Vorbereitung zur Sterilisation des chirurgischen Instrumentariums durch;
• unterstützt die Krankenpflegerin oder den Krankenpfleger beim Zählen der Gazen, Instrumente, Nadeln, usw. gemäß Checkliste;
• entsorgt die, während des chirurgischen Eingriffes, gebrauchte Wäsche;
• entsorgt Klingen, Nadeln und gefährliche medizinische Abfälle;
• stellt medizinische Geräte bereit und bedient sie nach den geltenden Standards;
• führt nach jedem chirurgischen Eingriff die Reinigung und Wiederaufbereitung des OP-Saales durch.
POSTOPERATIVE PHASE
Die Pflegehelferin,
der Pflegehelfer:
• unterstützt die Krankenpflegerin oder den Krankenpfleger beim Anlegen von Wundverbänden;
• führt, nach Freigabe durch die Arztin oder den Arzt, den Transport der/des postoperativen, wachen und stabilen Betreuten auf die Herkunftsabteilung durch und übergibt sie/ihn der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger;
• führt in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt und/oder der Krankenpflegerin oder dem Krankenpfleger den postoperativen Transport instabiler Betreuter auf die Spezial - oder Intensivabteilung durch;
• wendet die geltenden Verfahren zur Schlußreinigung des Operationssaals an;
• arbeitet bei der Wiederaufbereitung und Bereitstellung der Hilfsmittel mit;
• transportiert biologische Materialien;
• entsorgt den Abfall;
• reinigt und ordnet die Operationstische;
• dokumentiert ihre/seine Tätigkeiten in den vorgesehenen Informationssystemen.
RECHTLICHE ASPEKTE UND PRIVACY
B) Zuweisung der Unterrichtseinheiten:
• präoperative Phase:
35 Unterrichtseinheiten;
• operative Phase:
25 Unterrichtseinheiten;
• postoperative Phase:
35 Unterrichtseinheiten;
• rechtliche Aspekte und Privacy:
5 Unterrichtseinheiten.