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1. die Vergütungspreise sämtlicher Medizinprodukte für Diabetiker sowie der Einweg-Absorbierungs- Medizinprodukte für Erwachsene Inkontinenzleidende, welche laut der mit eigenem Beschluss Nr. 809 vom 14. März 2005 genehmigten und mit eigenem Beschluss Nr. 1687 vom 19. Mai 2008 ergänzten Regelung sowie laut Artikel 12, Absatz 2, des Landesgesetzes vom 11. Oktober 2012, Nr. 16, abgegeben werden, ab 1. Juli 2014 neu zu bestimmen;
2. festzulegen, dass auf die neu bestimmten Vergütungspreise für Diabetiker der mit eigenem Beschluss Nr. 477 vom 21. März 2011, abgeändert mit eigenem Beschluss Nr. 923 vom 6. Juni 2011, eingeführte Rabatt von 10% nicht angewandt wird“;
3. beiliegendes Verzeichnis (Anlage A) zu genehmigen; die in diesem Verzeichnis angeführten Vergütungspreise gelten bis zum 31. März 2015 und werden mit eigenem Beschluss neu festgelegt;
4. vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen.
Anlage A ...omissis...