Gegenwärtige Beihilfen können zur Deckung der effektiv bestrittenen, uneinbringlichen und nicht verrechenbaren Ausgaben hinsichtlich der MwSt für die Verwirklichung der gemäß dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2007 – 2013 der autonomen Provinz Bozen finanzierten Projekte im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:
- Maßnahme 115, Aufbau von Vertretungs-, Betriebsführungs- und Beratungsdiensten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe;
- Maßnahme 125, Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft, begrenzt auf die Landwirtschaft;
- Maßnahme 313, Förderung des Fremdenverkehrs, begrenzt auf Spazier- und Wanderwege-Projekte;
- Maßnahme 321, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung, begrenzt auf die Sanierung des ländlichen Wegenetzes;
- Maßnahme 322, Neubelebung und Entwicklung der Dörfer, ausschließlich für die im Rahmen der Achse 4 LEADER realisierten Projekte.