Der Vertrag beginnt ab 1. des Monats der auf das Datum der Vertragsunterzeichnung folgt und dauert bis zum 31. Dezember 2019.
Beide Vertragsparteien können vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, indem sie unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von sechs Monaten einen Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung übermitteln.
Wenn sich beide Vertragsparteien einig sind, kann der Vertrag ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
Im Falle von unterlassener Ausstrahlung von Zivilschutzmeldungen wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder wegen Nichtbeachtung anderer Vertragspflichten kann das Land mit einem Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.