a) technischer Bericht, der folgendes enthalten muss: die Personaldaten des Auftraggebers, die Angaben über den Standort der Anlage, eine detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme sowie die Angaben, in welcher Weise die Leistung und die Menge der jährlich erzeugten Energie sowie der Prozentsatz der allfälligen überschüssigen Energie berechnet werden;
b) detaillierter Kostenvoranschlag und/oder Kostenschätzung, aufgegliedert nach Hochbauarbeiten, Wasserbauarbeiten und elektrische Anlagen;
c) Baukonzession oder eine Erklärung der Gemeinde, dass eine solche für die vorgesehene Maßnahme nicht vorgeschrieben ist.