(1) Für die Verwirklichung des Projektes zur Erzeugung und Verteilung von Wasserstoff aus generationsfähigen Energiequellen ist die Landesregierung ermächtigt, dem Institut für innovative Technologien Bozen KGmbH einen Beitrag in Höhe von maximal 500.000,00 Euro (HGE 19215) jährlich für drei aufeinander folgende Finanzjahre zu gewähren.