(1) Die Wäscherei umfaßt je nach Größe und Wäscheorganisation mindestens folgende Räume: Schmutzraum, Waschküche, Trocken- bzw. Bügelraum, zentrales und dezentrales Wäschelager.
(2) Der Waschbereich ist aus Hygienegründen in eine reine und eine unreine Seite aufzuteilen.