Der spezialisierte Straßenwärter/die spezialisierte Straßenwärterin verrichtet nach den Anweisungen des/der Vorgesetzten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Instandhaltung und Überwachung von Straßen und Kunstbauten und wartet die entsprechenden Maschinen und Geräte. Er/sie führt die in seinem/ihrem Fachbereich anfallenden Überwachungs-, Instandhaltung- und Reparaturarbeiten selbstständig durch und beaufsichtigt dabei in technischer Hinsicht die ihm/ihr zugeteilten Mitarbeiter.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Anmerkung: zulässige Ausbildungen: Maurer, Eisenbieger, Schweisser, Zimmermann, Kfz-Mechaniker, Landmaschinen-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Schlosser, Bauschlosser, Maschinenschlosser, Unternehmer (Facharbeiter) für Erdbewegungsarbeiten
3. Zweisprachigkeit
Nachweis D