(1) Für den Abschluss der Landeszusatzabkommen zur Regelung der Beziehungen mit dem ärztlichen vertragsgebundenen Personal und mit den öffentlichen und privaten Apotheken in der Provinz Bozen wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2024-2026 die Höchstausgabe von 4.202.100,00 Euro für das Haushaltsjahr 2024 und von 4.402.100,00 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 genehmigt. 4)