(1) Für den Abschluss der Landeszusatzabkommen zur Regelung der Beziehungen mit dem ärztlichen vertragsgebundenen Personal und mit den öffentlichen und privaten Apotheken wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2023-2025 die Höchstausgabe von 1.902.100,00 Euro für das Jahr 2024 und die Höchstausgabe von 1.902.100,00 Euro für das Jahr 2025 genehmigt. 6)