1. Der Antrag ist über ein Patronat oder telematisch mittels E-Government-Service der Landesverwaltung bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) einzureichen.
2. Die Anträge können ab 1. Dezember 2022 bis zum 31. Mai 2023 (24.00 Uhr) eingereicht werden.
3. Als Einreichdatum gilt der Tag, an dem der Antrag im System registriert wird. Der Antrag gilt als ordnungsgemäß eingereicht, sobald die antragstellende Person über das System die entsprechende Eingangsbestätigung erhält. Diese wird der antragstellenden Person per E-Mail vom System gleich nach Erhalt des Antrags übermittelt.
4. Sämtliche Mitteilungen werden der antragstellenden Person an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sie werden auch den Patronaten, sofern der Antrag über diese eingereicht wurde, übermittelt.
5. Der Zugriff auf den E-Government-Service seitens der antragstellenden Personen erfolgt ausschließlich über die digitale Identität über das öffentliche System für die digitale Identität (SPID), mittels elektronischer Identitätskarte (CIE) oder mittels Bürgerkarte (Nationale Dienstkarte CNS) oder über ein Patronat, das im Auftrag der antragstellenden Person auf den E-Government-Service zugreift und den Antrag auf die Leistung ausfüllt.
6. Die antragstellende Person erklärt mittels Eigenerklärung, dass sie die Zugangsvoraussetzungen laut den gegenständlichen Richtlinien für die Inanspruchnahme der Leistung erfüllt.
7. Für die Feststellung des Anrechts auf die Leistung werden Änderungen der Familienzusammensetzung oder der Wohnsituation, welche nach Antragstellung erfolgt sind, nicht berücksichtigt.