Der Artikel 36, des Bereichskollektivvertrages vom 7. April 2005 erhält folgende Fassung:
„1. Folgende Arbeitsturnusse werden als besonders beschwerlich eingestuft und wie folgt vergütet:
• Schichtarbeit über 24 Stunden: Arbeitsturnusse, die periodisch auf 24 Stunden pro Tag aufgeteilt sind. Es wird eine Zulage im Ausmaß von 7,00 Euro pro Turnus ausbezahlt.
• Unterbrochene Arbeitsturnusse: Als unterbrochene Arbeitsturnusse gelten die programmierten Turnusse, die durch eine Arbeitspause von mindestens 2 Stunden unterbrochen sind. Es wird eine Zulage im Ausmaß von 6,50 Euro pro Turnus ausbezahlt.
• Schichtarbeit über 12 Stunden: Arbeitsturnusse,
die periodisch auf 12 Stunden pro Tag aufgeteilt sind und dazu beitragen, dass der entsprechende Dienst mindestens über 12 Stunden am Tag aktiviert ist. Es wird eine Zulage im Ausmaß von 2,50 Euro pro Turnus ausbezahlt.“