(1) Die passiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2019 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts in den folgenden Beträgen:
Beträge, die von den zweckgebundenen Ausgaben für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2019 noch zu bezahlen sind (Artikel 3)
Euro 842.444.760,21
Beträge, die von den Rückständen der Haushaltsjahre 2018 und vorhergehende noch zu bezahlen sind (Artikel 5)
Euro 660.676.238,62
passive Rückstände zum 31. Dezember 2019
Euro 1.503.120.998,83