Der Schulsozialpädagoge / die Schulsozialpädagogin gehört zum schulinternen Unterstützungssystem mit niederschwelligem Zugang für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen. Die spezifischen Aufgaben werden von der Schulführungskraft auf der Grundlage nachfolgender allgemeiner Aufgaben und des schulinternen Konzeptes für die Schulsozialarbeit zugewiesen.
Aufgaben
der Schulsozialpädagoge / die Schulsozialpädagogin
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums
Zweisprachigkeit
Nachweis C1 (ehem. Niveau A)