(1) Die aktiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2017 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts in den folgenden Beträgen:
Beträge, die auf den festgestellten Einnahmen für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2017 noch einzuheben sind (Artikel 2):
657.066.313,19 Euro
Beträge, die auf den Rückständen der Haushaltsjahre 2016 und vorhergehende noch einzuheben sind (Artikel 4):
1.319.435.201,75 Euro
aktive Rückstände zum 31. Dezember 2017:
1.976.501.514,94 Euro.