1. Der öffentliche Rechtsträger, der das Cohousing-Projekt umsetzt, muss eigene Wettbewerbe durchführen, bei denen die Nutzerinnen und Nutzer des Projekts ermittelt werden. Dabei wird eine Rangliste erstellt, unter Berücksichtigung folgender Mindestanforderungen:
a) Die Nutzerinnen und Nutzer müssen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben.
b) Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.