1. Die Betriebsordnung richtet sich bei der Definition der betriebsweiten Supportdienste im Verwaltungsbereich an folgenden Grundsätzen aus:
a) Einheitlichkeit, vor allem der Verfahren, Bündelung der Funktionen sowie Vermeidung von Doppelgleisigkeiten,
b) Servicecharakter der zu erbringenden Dienstleistungen.
2. Die Betriebsordnung sieht die Grundlagen für die Definition von Service-Level-Agreements vor, die beim Rückgriff der Verantwortlichen in den Gesundheitsbezirken auf die Supportdienste in jedem Fall zu gewährleisten sind.