1. Ziel des Praktikums von 100 Stunden ist es, die spezifischen Kompetenzen in der Praxis zu entwicklen.
2. Am Ende des Praktikums wird gemeinsam mit der Tutorin oder dem Tutor - auf Grundlage von direkten Beobachtungen während der Ausführung von Tätigkeiten seitens der Praktikantinnen und Praktikanten, sowie deren Erfahrungen während des Praktikums - eine umfassende Beurteilung verfasst.
3. Die nicht geleisteten Praktikumsstunden müssen auf jeden Fall nachgeholt werden. Andernfalls wird die Lehrgangsteilnehmerin oder der Lehrgangsteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
4. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Ausbildungslehrgangs wird ein Taschengeld für die geleisteten Praktikumsstunden laut geltenden Bestimmungen gewährt.
5. Die Auszahlung erfolgt laut Beschlussfassung der Landesregierung.