(1) Für die Leistung von bezahlbaren Überstunden stehen mit Wirkung ab 1. September 2002 die in der Anlage 2 dieses Vertrages vorgesehenen Vergütungen zu.
(2) Die Zusatzvergütung zu Gunsten des Erziehungspersonals des Landesheimes "Damiano Chiesa" für Feiertags- und Nachtdienst wird in dezentralen Vertragsverhandlungen bestimmt.