(1) Für die Vertragsverhandlungen des Jahres 2010 für die Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 20 Millionen Euro für das Jahr 2010 und von 52 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2011 und 2012 autorisiert.
(2) Die Bewilligung der Ausgabe laut Artikel 8 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 9. April 2009, Nr. 1, für die Kollektivverträge des Jahres 2009 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten des Haushaltes 2009 geht, wird für den Anteil von 19,9 Millionen Euro auf den Haushalt 2010 übertragen. Der entsprechende Anteil der Bereitstellung im Haushaltsvoranschlag 2009 (HGE 31100) stellt eine Ausgabeneinsparung dar.