Kundgemacht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 2. Jänner 2007, Nr. 1.
(1) Der Voranschlag der Ausgaben für das Finanzjahr 2008, der diesem Gesetz beigelegt ist, ist für einen Betrag von 5.385.953 Tausend Euro genehmigt.