(1)Zur Ausübung seiner Funktionen greift der Beirat auf eine eigene, beim Südtiroler Landtag errichtete Organisationsstruktur zurück, die nach Anhören des Beirats und der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen vom Landtagspräsidium festgelegt wird. Sie untersteht funktionell dem Beirat und arbeitet unabhängig von der übrigen Organisations- und Führungsstruktur des Landtags. In die Struktur können in jedem Fall auch Landtagsämter ständig oder zeitweilig einbezogen werden, sowie, für die Beratung bei besonders komplexen und spezifischen Aufgaben, qualifizierte Fachleute oder sonstige Personen und Einrichtungen, auf der Grundlage eigener Vereinbarungen. 7)