(1) Die Beratungsdienste können beim Direktor der Abteilung XI von Firmen, Arbeitgebern, Betreibern von Maschinen oder Anlagen, öffentlichen und privaten Körperschaften oder Anstalten sowie von anderen Antragstellern in Anspruch genommen werden, und zwar für Maschinen oder Anlagen, für deren Betrieb sie verantwortlich sind.