Kundgemacht im A.Bl. vom 12. April 2005, Nr. 15.
(1) Der Antrag auf Gewährung des Tagesbeitrages ist bei dem für die betreute Person zuständigen Sanitätsbetrieb samt einem ärztlichen Zeugnis über den geistigen und körperlichen Zustand einzureichen; genanntes Zeugnis ist vom Arzt bzw. von der Ärztin für Allgemeinmedizin oder einem in einer öffentlichen oder vertragsgebundenen Einrichtung des Gesundheitswesens tätigen Arzt bzw. einer Ärztin auszustellen.
(2) Das Verwaltungsverfahren ist innerhalb von 60 Tagen ab Einreichung des Antrags abzuschließen.